„Zukunft gestalten“ ist der Leitspruch, mit dem die nächste Wahl der Kirchenverwaltungen in unseren katholischen Kirchengemeinden überschrieben ist.
Unsere Kirchengemeinden sind in unserer Gesellschaft auch rechtlich als Körperschaft verfasst. Ihr Vermögen ist in einer Kirchenstiftung eingebunden und wird vom gewählten Gremium, der Kirchenverwaltung gemeinsam mit dem Pfarrer oder einem:r pastoralen Mitarbeiter:in verantwortet.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung reichen von der Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Erstellung eines Haushaltsplanes und der Jahresrechnung. Sie sichern die finanzielle Grundlage, damit in den Gemeinden kirchliches Leben stattfinden kann. Die Kirchenverwaltung steht in der Verantwortung, die finanziellen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten zu regeln und zu entscheiden. Um nur einige Beispiele zu nennen: Erhalt und Sorge für Kirchengebäude, Pfarrheim, oder Kindergarten. Auch die Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Pfarrgemeinderat und dem Gemeindeteam ist wichtig.
Dazu braucht es geeignete Kandidatinnen und Kandidaten aus unseren Pfarreien, die bereit sind, für die nächsten sechs Jahre Verantwortung zu übernehmen. Männer und Frauen können ihre Fähigkeiten und Begabungen einbringen. Weitblick, Persönlichkeit, Kompetenz und Engagement sind gefragt.
Wählen bzw. gewählt werden kann, wer im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Kirchenverwaltung braucht das Zusammenwirken von engagierten Personen, denen das Pfarreileben am Herzen liegt und die sich für ihre Pfarrei einsetzen wollen. Vielleicht ist das auch eine Aufgabe für Sie als Kirchenmitglied. Pfarreinangehörige sind schon jetzt eingeladen, ihr Interesse an ihrer Mitwirkung in unseren Kirchenverwaltungen zu signalisieren oder auch Personen vorzuschlagen, die sie kennen und für geeignet halten.
Vorschläge für Kandidaten und Kandidatinnen können noch bis zum 19.10.24 beim jeweiligen Wahlausschuss oder im Pfarrbüro eingereicht werden.
Die Liste der Kandidaten und Kandatinnen wird bis spätestens 26.10.24 öffentlich gemacht.
Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen zur Wahl in Schaukästen und Kirchen.
In allen Gemeinden der Pfarreiengemeinschaft Ochsenfurt findet die allgemeine Briefwahl statt. D.h. die Wähler und Wählerinnen erhalten die gesamten Unterlagen, die zur Wahl der Kirchenverwaltungen notwendig sind, automatisch.