Liebe Pfarrgemeinde
Im vergangenen Oktober hat unser Bischof Franz in unserem Bistum die Pastoralen Räume errichtet. Mit den Pastoralen Räumen wird auf die gesellschaftlichen Veränderungen wie etwa größere Lebensräume sowie immer weniger Gläubige und Seelsorgepersonal reagiert. Die etwa 600 Pfarreien und Kuratien des Bistums bleiben jedoch weiter bestehen. Sie sind mehrheitlich in etwa 160 Pfarreiengemeinschaften zusammengefasst.
Im Zuge der Ausgestaltung der neuen pastoralen Räume verändert sich nicht nur die Zusammenarbeit der Hauptamtlichen sondern auch die Strukturen der Gremien. Für unsere Pfarreiengemeinschaft Ochsenfurt bedeutet das, dass im kommenden Jahr erstmals ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat gewählt und eingerichtet wird. Der gemeinsame Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau lebendiger Gemeinden in einer Pfarreiengemeinschaft. Dies wurde in den vergangenen Jahren bei uns bereits durch den Gemeinsamen Ausschuss aus Vertretern der örtlichen Pfarrgemeinderäte praktiziert. In den einzelnen Gemeinden werden Gemeindeteam eingerichtet, die örtliche Aufgaben übernehmen. In diesen Gemeindeteams sollten nach Möglichkeit auch alle Gruppierungen einer Gemeinde vertreten sein. Sie werden nicht mehr gewählt und setzen sich aus Gläubigen zusammen, die bereit sind in der jeweiligen Gemeinde mitzuarbeiten.
Die Pfarrgemeinderatswahl findet am 20.März 2022 statt. Der für die Wahl gebildete Wahlausschuss hat sich darauf verständigt die Wahl wieder als allgemeine Briefwahl durchzuführen, d.h. allen Wahlberechtigten werden die Wahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl zugestellt. Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarreiengemeinschaft ihren ständigen Wohnsitz haben.
Wie setzt sich nun der Gemeinsame Pfarrgemeinderat zusammen? Aus den drei Gemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft Ochsenfurt, aus St. Andreas mit St. Burkard, aus Maria Schnee und aus St. Thekla werden jeweils 2 Kandidaten bzw. Kandidatinnen mit den meisten Stimmen Mitglieder im Gemeinsamen Pfarrgemeinderat. Neben den sechs gewählten Mitgliedern gibt es auch ein amtliches Mitglied aus dem Pastoralteam der hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern. Zusätzlich kann das Gremium weitere Personen berufen. Wählbar sind alle Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarreiengemeinschaft íhren Wohnsitz haben oder in ihr bereits mitarbeiten.
Nun gilt es eine Kandidatenliste aufzustellen. Deshalb bitte ich darum, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Dazu sind in allen Kirchen der Pfarreiengemeinschaft Karten ausgelegt, auf denen Sie Ihre Vorschläge eintragen können. Diese können Sie in den ebenfalls aufgestellten Kandidatenboxen einwerfen. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten werden dann vom Wahlausschuss angefragt, ob sie bereit sind sich der Wahl zu stellen. Bitte beteiligen Sie sich rege an dieser Aktion, zeigt es doch auch das Interesse an einer lebendigen Gemeinde.